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Beerdigung

Sterbefall

Wenn man einen geliebten Menschen verliert, muss vieles bedacht und organisiert werden. Viele Fragen treten auf, mit denen man sich vorher nicht beschäftigt hat.
Als kleine Hilfestellung haben wir Ihnen den Ablauf und die verschieden Bestattungsmöglichkeiten für den Menslager Friedhof hier zusammengestellt.
Lesen Sie es sich in Ruhe durch, überlegen Sie gemeinsam mit der Familie, welche Lösung für Sie die Richtige ist. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
 
Bitte wende Sie sich zunächst an einen Bestatter. Er wird Sie in vielen Dingen unterstützen und alles erforderliche organisieren. Der Bestatter wendet sich an den zuständigen Pastor und erfragt einen Bestattungstermin. 

Folgender Ablauf und Möglichkeiten sind bei einer Beisetzung auf dem Menslager Friedhof möglich:

Trauerfeier in der Kapelle: 
Der Sarg/Urne wird vom Bestatter in der Kapelle aufgebarrt. Die Trauerfeier beginnt in der Kapelle mit einer kurzen Andacht. Anschließend wird der Verstorbene zu Grabe getragen. Ein Trauergottesdienst wird in der Kirche mit allen Gästen gehalten.
 
Trauerfeier in der Kirche:
Der Sarg/Urne wird vom Bestatter in der Kirche aufgebarrt. Die Trauerfeier beginnt in der Kirche mit einem Gottesdienst. Anschließend wird der Verstorbene zu Grabe getragen.


 - Erdbestattung

· in einem Pflege -Einzelgrab 
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 150 Euro  + jährl. 9,00 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr  
                       Bestattung = Kapelle/Leichenkammer  90,00 Euro     
                                            Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro                
- es besteht die Möglichkeit einer 2. Urnenbeisetzung auf der Grabstelle innerhalb    
  einer angemessenen Frist (Ehepartner), Beschluss Kirchenvorstand notwendig
                                           Kosten für Verlängerung = je Jahr  5,00 Euro
 
· in einem Pflege - Doppelgrab
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerungsjahre durch 2. Bestattung (Ruhefrist 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 300 Euro + jährl. 18,00 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr 
                       Bestattung = Kapelle/Leichenkammer  90,00 Euro     
                                            Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
                                               Kosten für Verlängerung = je Jahr und Grabstelle 5,00 Euro
 
· in einem Unterrasengrab - Einzel
- Laufzeit =  30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 1050,00 Euro 
                       Bestattung = Kapelle/Leichenkammer  90,00 Euro     
                                         Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc.  auf der Grabstelle abgelegt werden   
   (Möglichkeit besteht an der Stele)
- Platte (40 x 60 cm) mit Namen, Geb. Datum und Sterbedatum (durch Angehörige)
 
· in einem Unterrasengrab - Doppel
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerungsjahre durch 2. Bestattung (Ruhefrist 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 2100,00 Euro 
                       Bestattung = Kapelle/Leichenkammer  90,00 Euro     
                                            Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
                                           Kosten für Verlängerung = je Jahr und Grabstelle 35,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc.  auf der Grabstelle abgelegt werden   
   (Möglichkeit  besteht an der Stele)
- Platte (40 x 60 cm) mit Namen, Geb. Datum und Sterbedatum 
   (je Grabstelle, durch Angehörige)
 
· in einem Familiengrab - Pflegegrabstelle
- es können 4 Bestattungen auf dem Familiengrab stattfinden. 
  Wenn die Ruhefrist einer Grabstelle ausgelaufen ist, kann sie neu vergeben werden.
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerungsjahre  bei jeder weiteren Bestattung 
                                       (Ruhefrist immer 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 600,00 Euro 
                       Bestattung = Kapelle/Leichenkammer  90,00 Euro     
                                            Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
                                           Kosten für Verlängerung = je Jahr und Grabstelle 5,00 Euro
 
 
Bestattung Urne

· in einem Pflege -Einzelgrab 
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 150,00 Euro+ jährl. 9,00 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr 
                       Bestattung = Kapelle/Leichenkammer  90,00 Euro     
                                            Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro                
- es besteht die Möglichkeit einer 2. Urnenbeisetzung auf der Grabstelle innerhalb   
  einer angemessenen Frist (Ehepartner), Beschluss vom Kirchenvorstand notwendig,
                                               Kosten für Verlängerung = je Jahr 5,00 Euro
 
· unter Rasen an der Stele
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 860 Euro
                     Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
                                               Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. auf der Grabstelle abgelegt werden   
   (Möglichkeit  besteht an der Stele)
- Schriftzug mit Namen, Geb. Datum und Sterbedatum an der Stele möglich
   (Aufgabe des Angehörigen)
- es besteht nicht die Möglichkeit einer direkten 2. Beisetzung (Doppelgrab)
 
· Urnenbeisetzung unter Blumen (Neuanlage) - Einzel
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 860 Euro
                     Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
                                               Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. auf der Grabstelle abgelegt werden  
- Sandstein mit Namen an dem Ort der Beisetzung  (Aufgabe des Angehörigen)
 
· Urnenbeisetzung unter Blumen (Neuanlage) - Doppelgrabstelle
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerung durch 2. Bestattung (Ruhefrist immer 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 1720,00 Euro
                     Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
                                              Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro
                                          Verlängerung der Grabstelle = je Jahr 18,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. auf der Grabstelle abgelegt werden  
- Sandstein mit Namen an dem Ort der Beisetzung (Aufgabe der Angehörigen)
 
 
Abräumung der Kränze nach einer Beerdigung

· das Abräumen der Kränze erfolgt von den Angehörigen. Die Kränze müssen abgewickelt und Materialgerecht entsorgt werden = Plastik - gelbe Tonne, Naturmaterial - Container, Kranzkorpus - evtl. Anfrage beim Gärtner oder Entsorgung über eigenen Hausmüll
 
 
Pflege der Grabstellen
· Pflegegräber sind nach Vorgaben der Friedhofsordnung zu gestalten
- eine Grabstätte darf nicht mit Folie oder Kies abgedeckt werden
- Bäume dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten
- Grabmale und evtl. Abdeckungen sind durch einen Steinmetz im Pfarrbüro zu   
  beantragen
 
· Unterrasengräber werden vom Friedhofsgärtner gepflegt
- es dürfen keine Blumen, Gestecke, Kerzen etc auf der Grabstelle, in den Hecken   
  oder Blumenanlagen aufgestellt werden. Die Ablage einer einzelnen Rose ist   
  erlaubt, wird aber durch den Einsatz des Rasenmähers vernichtet.
 
 
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einige Hilfestellungen gegeben zu haben.
Sollten Sie noch Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an (Telefon 05437 - 528)