Beerdigung
Sterbefall
Wenn man einen geliebten Menschen verliert, muss vieles bedacht und organisiert werden. Viele Fragen treten auf, mit denen man sich vorher nicht beschäftigt hat.
Als kleine Hilfestellung haben wir Ihnen den Ablauf und die verschieden Bestattungsmöglichkeiten für den Menslager Friedhof hier zusammengestellt.
Als kleine Hilfestellung haben wir Ihnen den Ablauf und die verschieden Bestattungsmöglichkeiten für den Menslager Friedhof hier zusammengestellt.
Lesen Sie es sich in Ruhe durch, überlegen Sie gemeinsam mit der Familie, welche Lösung für Sie die Richtige ist. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
Für eine Beisetzung benötigen Sie unbedingt einen Bestatter. In der Wahl des Bestattungsunternehmens sind Sie frei. Ihr Bestatter kennt sich aus und wird Sie in allen Belangen unterstützen und alles Erforderliche organisieren. Er wendet sich an den/die zuständigen Geistliche/n und erfragt einen Bestattungstermin.
Folgender Ablauf und Möglichkeiten sind bei einer Beisetzung auf dem Menslager Friedhof möglich:
Trauerfeier in der Kapelle:
Der Sarg/Urne wird vom Bestatter in der Kapelle aufgebarrt. Die Trauerfeier beginnt in der Kapelle mit einer kurzen Andacht. Anschließend wird der Verstorbene zu Grabe getragen. Ein Trauergottesdienst wird in der Kirche mit allen Gästen gehalten.
Trauerfeier in der Kirche:
Der Sarg/Urne wird vom Bestatter in der Kirche aufgebarrt. Die Trauerfeier beginnt in der Kirche mit einem Gottesdienst. Anschließend wird der Verstorbene zu Grabe getragen.
- Erdbestattung
· in einem Pflege -Einzelgrab
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 150 Euro + jährl. 9,00 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
- es besteht die Möglichkeit einer 2. Urnenbeisetzung auf der Grabstelle innerhalb
einer angemessenen Frist (Ehepartner). Hier ist ein Kirchenvorstandsbeschluss nötig.
Kosten für Verlängerung = je Jahr 5,00 Euro
· in einem Pflege - Doppelgrab
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerungsjahre durch 2. Bestattung (Ruhefrist 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 300 Euro + jährl. 18,00 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
Kosten für Verlängerung = je Jahr und Grabstelle 5,00 Euro
· in einem Unterrasengrab - Einzel
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 1050,00 Euro
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
- Wichtig: Es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. direkt auf der Grabstelle abgelegt werden! Diese Möglichkeit besteht an der Stele in der Mitte.
- Platte (40 x 60 cm) mit Namen, Geb. Datum und Sterbedatum (durch Angehörige).
· in einem Unterrasengrab - Doppel
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerungsjahre durch 2. Bestattung (Ruhefrist 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 2100,00 Euro
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
Kosten für Verlängerung = je Jahr und Grabstelle 35,00 Euro
- Wichtig: Es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. direkt auf der Grabstelle abgelegt werden! Diese Möglichkeit besteht an der Stele in der Mitte.
- Platte (40 x 60 cm) mit Namen, Geb. Datum und Sterbedatum (je Grabstelle, durch Angehörige)
· in einem Familiengrab - Pflegegrabstelle
- es können 4 Bestattungen auf dem Familiengrab stattfinden.
Wenn die Ruhefrist einer Grabstelle ausgelaufen ist, kann sie neu vergeben werden.
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerungsjahre bei jeder weiteren Bestattung
(Ruhefrist immer 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 600,00 Euro
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 595,00 Euro
Kosten für Verlängerung = je Jahr und Grabstelle 5,00 Euro
Bestattung Urne
· in einem Pflege-Einzelgrab
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 150,00 Euro+ jährl. 9,00 Euro Friedhofsunterhaltungsgebühr
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro
- Es besteht die Möglichkeit einer 2. Urnenbeisetzung auf der Grabstelle innerhalb
einer angemessenen Frist (Ehepartner), Beschluss vom Kirchenvorstand notwendig,
Kosten für Verlängerung = je Jahr 5,00 Euro
· unter Rasen an der Stele
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 860 Euro
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. auf der Grabstelle abgelegt werden
(Möglichkeit besteht an der Stele)
- Schriftzug mit Namen, Geb. Datum und Sterbedatum an der Stele möglich
(Aufgabe des Angehörigen)
- es gibt keine Möglichkeit einer direkten 2. Beisetzung (Doppelgrab)
· Urnenbeisetzung unter Blumen (Neuanlage) - Einzel
- Laufzeit = 30 Jahre
- Kosten der Grabstelle = 860 Euro
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. auf der Grabstelle abgelegt werden
- Sandstein mit Namen an dem Ort der Beisetzung (Aufgabe des Angehörigen)
· Urnenbeisetzung unter Blumen (Neuanlage) - Doppelgrabstelle
- Laufzeit = 30 Jahre + Verlängerung durch 2. Bestattung (Ruhefrist immer 30 Jahre)
- Kosten der Grabstelle = 1720,00 Euro
Bestattung = Kapelle/Leichenkammer 90,00 Euro
Herrichten der Grabstelle (Aushub) 95,00 Euro
Verlängerung der Grabstelle = je Jahr 18,00 Euro
- es dürfen keine Blumensträuße, Gestecke etc. auf der Grabstelle abgelegt werden
- Sandstein mit Namen an dem Ort der Beisetzung (Aufgabe der Angehörigen)
Abräumung der Kränze nach einer Beerdigung
- Die Kränze werden von den Angehörigen abgeräumt. Wichtig: sie müssen sachgerecht getrennt und materialgerecht entsorgt werden: Plastik in die Gelbe Tonne, Naturmaterial in den Container, den Kranzkorpus nimmt evtl. der Gärtner zurück oder Sie entsorgen ihn über den eigenen Hausmüll.
- Die Kränze werden von den Angehörigen abgeräumt. Wichtig: sie müssen sachgerecht getrennt und materialgerecht entsorgt werden: Plastik in die Gelbe Tonne, Naturmaterial in den Container, den Kranzkorpus nimmt evtl. der Gärtner zurück oder Sie entsorgen ihn über den eigenen Hausmüll.
Pflege der Grabstellen
· Pflegegräber sind nach den Vorgaben der Friedhofsordnung zu gestalten
- eine Grabstätte darf nicht mit Folie oder Kies abgedeckt werden!
- Bäume dürfen eine Höhe von 1,80 m nicht überschreiten.
- Die Entwürfe für Grabmale und Abdeckungen sind durch den beauftragten Steinmetz im Pfarrbüro vor der Aufstellung zu beantragen.
· Unterrasengräber werden vom Friedhofsgärtner gepflegt.
- es dürfen keine Blumen, Gestecke, Kerzen etc auf der Grabstelle, in den Hecken
oder Blumenanlagen aufgestellt werden. Die Ablage einer einzelnen Rose ist
erlaubt, wird aber durch den Einsatz des Rasenmähers vernichtet.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen einige Hilfestellungen gegeben zu haben. Friedhof ist erfahrungsgemäß ein sensibles Thema. Sie haben noch Fragen? Sprechen Sie uns gerne an (Telefon 05437-528).